ChromaScape LLC - Standard-Bestellungsbedingungen
 

  1. Akzeptanz. Die Annahme dieser Bestellung ist ausschließlich auf diese Geschäftsbedingungen beschränkt. Jede Änderung dieser Bestellung muss schriftlich erfolgen und von ChromaScape, LLC ("Käufer") unterzeichnet werden. Alle zusätzlichen oder gegenteiligen Bedingungen, die in einem Angebot, einem Auftrag, einer Rechnung oder einer anderen Anfrage oder Mitteilung von Ihnen ("Verkäufer") enthalten sind, die nicht ausdrücklich und schriftlich vom Käufer akzeptiert wurden, werden hiermit zurückgewiesen. Es wird davon ausgegangen, dass der Verkäufer diese Bedingungen akzeptiert hat, wenn er im Rahmen dieser Bestellung Waren (im Folgenden "Waren") versendet oder Dienstleistungen (im Folgenden "Dienstleistungen") erbringt.
  2. Einkaufspreis. Der/die in der Bestellung angegebene(n) Kaufpreis(e) ("Kaufpreis") kann/können nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers geändert werden. Ist kein Kaufpreis angegeben, so gilt als Kaufpreis der niedrigste vom Lieferanten ab dem Datum dieses Vertrages bis zum Datum der Lieferung berechnete Kaufpreis für gleichartige Waren gleicher Qualität, wobei der Kaufpreis in keinem Fall höher sein darf als der dem Käufer zuletzt angebotene oder berechnete.
  3. Qualität, Menge, Lieferungen und Verpackung. Falls auf der Vorderseite keine Qualität angegeben ist, müssen die Waren und/oder Dienstleistungen von bester Qualität sein. Die auf der Vorderseite angegebene Warenmenge darf ohne schriftliche Zustimmung des Käufers um nicht mehr als 5 % überschritten werden. Von Zeit zu Zeit kann es vorkommen, dass der Käufer nicht in der Lage ist, das Material bei Erhalt zu zählen. Nach der Zählung kann der Käufer die Rechnung um etwaige Mehr- oder Minderlieferungen berichtigen. Die Zeit ist für die Erfüllung dieser Bestellung von entscheidender Bedeutung. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Waren zu dem auf der Vorderseite dieser Bestellung angegebenen Datum bzw. den angegebenen Daten zu versenden und zu liefern und die Dienstleistungen zu erbringen, es sei denn, der Käufer hat einer Änderung dieses Datums bzw. dieser Daten vorher zugestimmt. Der Käufer zahlt keine Kosten für Verpackung, Kisten oder Transport, es sei denn, dies ist auf der Vorderseite der Bestellung angegeben. Der Verkäufer haftet für alle Verspätungen, Verluste oder Beschädigungen während des Transports.
  4. Eigentum und Gefahr des Verlustes. Das Eigentum und das Verlustrisiko gehen mit der Lieferung der Waren an dem auf der Vorderseite dieses Vertrags angegebenen Lieferort (der "Lieferort") auf den Käufer über.
  5. Einhaltung von Gesetzen. Der Lieferant sichert zu und gewährleistet, dass er bei seiner Leistung im Rahmen dieses Vertrages alle geltenden Bundes-, Landes-, Kommunal- und ausländischen Gesetze, Regeln, Vorschriften, Verwaltungs- und Ausführungsanordnungen sowie die einschlägigen staatlichen Beschaffungsvorschriften einhält. Ohne das Vorstehende einzuschränken, unterliegt die Erteilung des Zuschlags für diesen Auftrag der Einhaltung von Abschnitt 201 (1) bis einschließlich (7) der Executive Order Nr. 11246 in seiner geänderten Fassung, den Bestimmungen und Vorschriften des Occupational Safety and Health Act und des Sec. 503 des Rehabilitation Act von 1973 sowie den geltenden Vorschriften, einschließlich 20 CFR Section 741.3 einschließlich Affirmative Action for Handicapped Workers, 41 CFR Sec. 60-741.4 mit Affirmative Action of Disabled Veterans and Veterans of the Viet Nam Era 41 CFR Sec. 60-250.4, in der jeweils geltenden Fassung, die hiermit durch Verweis so einbezogen werden, als wären sie hier vollständig wiedergegeben.
  6. Inspektion. Ungeachtet der vorherigen Zahlung und/oder Inspektion durch den Käufer unterliegen alle Warensendungen und/oder Dienstleistungen der Inspektion und Genehmigung durch den Käufer nach Ankunft der Waren am Lieferort und/oder nach Erbringung der Dienstleistungen.
  7. Gewährleistung. Mit der Annahme dieser Bestellung garantiert der Verkäufer, dass die Waren und Dienstleistungen den Spezifikationen, Zeichnungen und Daten des Käufers oder den Mustern des Verkäufers vollständig entsprechen und dass die gelieferten Waren handelsüblich und für die vom Käufer beabsichtigte Verwendung geeignet sind. Der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, dass diese Garantie auch nach der Abnahme der Waren oder Dienstleistungen bestehen bleibt. Diese Garantien gelten zusätzlich zu allen Garantien, die der Verkäufer dem Käufer in einem weiteren Umfang gewährt. Der Verkäufer haftet für beiläufig entstandene Schäden und Folgeschäden, die sich aus einer Verletzung der Gewährleistung ergeben.
  8. Zurückgewiesene Sendungen und Rechtsmittel des Käufers. Wenn die gelieferten oder zu liefernden Waren und/oder die erbrachten oder zu erbringenden Dienstleistungen vom Käufer ganz oder teilweise abgelehnt werden, weil der Verkäufer eine der hierin enthaltenen Bestimmungen, Bedingungen und/oder Spezifikationen nicht eingehalten hat, kann der Käufer nach entsprechender Benachrichtigung des Verkäufers entweder den abgelehnten Teil der Waren und/oder den abgelehnten Teil der Dienstleistungen auf Kosten des Verkäufers an den Verkäufer zurücksenden oder für eine vom Verkäufer angegebene Entsorgung aufbewahren, ohne dass der Rest dieser Bestellung ungültig wird; oder der Käufer kann die gesamte Lieferung solcher Waren und/oder die gesamten Dienstleistungen ablehnen und diese Bestellung für alle nicht gelieferten Restmengen an Waren und/oder nicht erbrachten Dienstleistungen stornieren. Wenn gelieferte oder zu liefernde Waren und/oder erbrachte oder zu erbringende Dienstleistungen gemäß den vorstehenden Bestimmungen zurückgewiesen werden, kann der Käufer gleichartige Waren anderweitig erwerben und/oder gleichartige Dienstleistungen anderweitig in Anspruch nehmen und den Verkäufer mit allen (direkten oder indirekten) Verlusten oder Schäden belasten, die dem Käufer entstanden sind (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Differenz zwischen dem vom Käufer für solche gleichartigen Waren und/oder Dienstleistungen gezahlten Preis und dem auf der Vorderseite dieser Bestellung angegebenen Preis), zuzüglich aller Kosten für die Einziehung derselben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anwalts- und Gerichtskosten). Der Käufer ist nicht verpflichtet, für gelieferte Waren und/oder erbrachte Dienstleistungen zu zahlen, die von ihm zurückgewiesen werden.
  9. Rückgabe, Nacharbeit und Verschrottung. Vom Verkäufer an den Käufer gelieferte Waren oder Fertigprodukte, die vom Verkäufer an den Käufer gelieferte Waren enthalten, die nicht der Spezifikation entsprechen oder nicht mit den Zusicherungen, Garantien, Zusagen oder anderen Verpflichtungen übereinstimmen, die in dieser Bestellung oder in einer damit verbundenen Vereinbarung festgelegt sind, können in gegenseitigem Einvernehmen beider Parteien, jedoch innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Benachrichtigung des Verkäufers durch den Käufer oder nach Wahl des Käufers zu jedem späteren Zeitpunkt (1) vom Käufer auf Kosten des Verkäufers einschließlich der Frachtkosten an den Verkäufer zurückgeschickt werden, um dem Käufer den vollen Preis zuzüglich der mit der Rücksendung verbundenen Kosten gutzuschreiben, oder (2) vom Käufer auf Kosten des Verkäufers verschrottet werden, wobei der Käufer in diesem Fall von jeglicher Zahlungsverpflichtung in Bezug auf diese Waren befreit ist, oder (3) vom Käufer auf Kosten des Verkäufers nachbearbeitet werden. Wenn der Käufer ein fertiges Produkt verschrottet oder nachbearbeitet, ist der Verkäufer für die vollen Kosten des fertigen Produkts und alle mit der Verschrottung oder Nachbearbeitung verbundenen Kosten verantwortlich.
  10. Geistiges Eigentum. Der Verkäufer garantiert, dass die Waren keine Patente, Warenzeichen, Geschäftsgeheimnisse oder Urheberrechte der Vereinigten Staaten oder anderer Länder verletzen; dass er sich gegen alle diesbezüglichen Klagen verteidigen wird; und dass er den Käufer, seine verbundenen Unternehmen und deren jeweilige Anteilseigner, leitende Angestellte, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter, Repräsentanten und unabhängige Auftragnehmer (jeweils eine "Käuferpartei") verteidigen, entschädigen und schadlos halten wird gegen jegliche Verluste, die einer Käuferpartei aufgrund der Geltendmachung von Rechten in Bezug auf die Waren entstehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anwalts- und Gerichtskosten), sei es aufgrund des Kaufs, der Nutzung oder anderweitig durch den Käufer.
  11. Verantwortung und Entschädigung. Wird eine Partei des Käufers in Anspruch genommen, dass die Waren in irgendeiner Hinsicht mangelhaft sind und Körperverletzungen, Sachschäden oder wirtschaftliche Verluste entstanden sind, erklärt sich der Verkäufer damit einverstanden, jede Partei des Käufers von allen Ansprüchen, Ausgaben, Kosten (einschließlich Anwaltsgebühren), Vergleichen, Kosten und Urteilen freizustellen, die sich aus solchen Körperverletzungen, Sachschäden oder wirtschaftlichen Verlusten ergeben oder daraus resultieren, es sei denn, diese Körperverletzungen, Sachschäden oder wirtschaftlichen Verluste sind auf die alleinige Fahrlässigkeit des Käufers zurückzuführen. Alle vom Verkäufer im Rahmen dieses Vertrages auszuführenden Arbeiten werden vollständig auf Risiko des Verkäufers ausgeführt, und der Verkäufer hat jede Käuferpartei zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten von und gegen jeglichen Verlust (einschließlich, ohne Einschränkung, Nutzungsausfall), Haftung, Schaden, Ansprüche, Forderungen, Klagen und/oder Verfahren sowie alle damit verbundenen Kosten und Ausgaben (einschließlich, (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anwaltskosten) jeglicher Art aufgrund von Schäden an oder Verlust oder Zerstörung von Eigentum (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Eigentum einer Käuferpartei) oder Verletzung oder Tod von Personen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Angestellte einer Käuferpartei), die direkt oder indirekt aus oder in Verbindung mit der Ausführung solcher Arbeiten durch den Verkäufer entstehen. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, erklärt sich der Verkäufer damit einverstanden, jede Käuferpartei von allen Ansprüchen und Pfandrechten jeglicher Personen freizustellen, die auf der Bereitstellung von Arbeit und/oder Material in Verbindung mit den Waren und/oder Dienstleistungen beruhen.
  12. Versicherung. Vor der Durchführung von Arbeiten auf Grundstücken, die sich im Eigentum oder unter der Kontrolle des Käufers oder einer Tochter- oder Muttergesellschaft des Käufers befinden, hat der Verkäufer dem Käufer Bescheinigungen von durch den Käufer genehmigten Versicherungsgesellschaften vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass der Verkäufer zumindest für den Zeitraum, in dem die Arbeiten im Rahmen dieses Vertrages durchgeführt werden, über eine Versicherung der folgenden Arten in mindestens den folgenden Beträgen verfügt:
        ALLGEMEINE HAFTPFLICHT:
(einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Deckung der Tätigkeit von Unterauftragnehmern, Haftung für Verletzungen und Schäden nach Abschluss der Arbeiten und vertragliche Haftung).  Personenschäden und Mindestbetrag von $1.000.000. Kombinierte Einzeldeckungssumme für Sachschäden.
                  LKW UND PKW:
Personenschäden und Mindestbetrag von $1.000.000. Kombinierte Einzeldeckungssumme für Sachschäden.
                  ARBEITERSCHADENERSATZ: Wie gesetzlich vorgeschrieben.
Die genannten Versicherungspolicen müssen eine Bestimmung oder einen Zusatz enthalten, wonach eine Kündigung oder wesentliche Änderung des Versicherungsschutzes nur nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung des Käufers dreißig (30) Tage lang erfolgen darf. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, muss eine solche Versicherung den Verkäufer vollständig gegen alle gesetzlich vorgeschriebenen Haftungen und alle im Rahmen dieses Vertrages übernommenen Haftungen versichern. Die Haftung des Verkäufers ist dabei nicht auf die Versicherungssumme beschränkt.
  1. Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Käufers. Wenn aufgrund von Feuer, Erdbeben, Überschwemmung, Explosion, Unfall, Differenzen mit oder Unfähigkeit zur Beschaffung von Arbeitskräften, Materialmangel, Mangel an Einrichtungen, höherer Gewalt, Epidemie oder eines öffentlichen Feindes, freiwilliger oder unfreiwilliger Befolgung von gültigen oder ungültigen Gesetzen, Anordnungen, Vorschriften, Aufforderungen oder Empfehlungen von Regierungsstellen oder Behörden, Mangel an Transportmöglichkeiten, oder aus anderen Gründen, die außerhalb der unmittelbaren und direkten Kontrolle des Käufers liegen, oder aufgrund von Undurchführbarkeit, unabhängig von der Art oder Beschaffenheit, die hierin angegeben ist, kann der Käufer die Annahme der Lieferung(en) von Waren und/oder die Annahme der Erbringung von Dienstleistungen, wie sie hierin angegeben sind, ganz oder teilweise verzögern, dann kann der Käufer ohne Verpflichtung durch Benachrichtigung des Verkäufers:
  1. diese Bestellung ganz oder teilweise stornieren, was den nicht gelieferten Teil der Waren und/oder den nicht erbrachten Teil der Dienstleistungen betrifft; oder
  2. die Lieferung von Waren und/oder die Erbringung von Dienstleistungen ganz oder teilweise aussetzen, solange und in dem Umfang, in dem ein solcher Grund besteht.
  1. Erfüllung oder Freigabe. Wenn der Käufer während der Laufzeit dieser Bestellung oder einer damit verbundenen Vereinbarung Waren gleicher Qualität wie die Waren von einem anderen Lieferanten zu Gesamtlieferkosten kaufen kann, die niedriger sind als die Gesamtlieferkosten der Waren, kann der Käufer den Verkäufer über diese Gesamtlieferkosten informieren, und der Verkäufer hat die Möglichkeit, den Preis für die Waren so zu gestalten, dass die Gesamtlieferkosten für den Käufer innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach dieser Benachrichtigung gleich sind. Kommt der Verkäufer dieser Aufforderung nicht rechtzeitig nach oder ist er dazu rechtlich nicht in der Lage, kann der Käufer (i) die Waren von einem anderen Lieferanten beziehen, wobei sich die Verpflichtungen des Käufers und des Verkäufers im Rahmen dieses Vertrages entsprechend verringern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf etwaige Einkaufs- und Verkaufsanforderungen und/oder -verpflichtungen; (ii) diesen Auftrag und alle damit zusammenhängenden Vereinbarungen ohne Vertragsstrafe oder weitere Verpflichtungen kündigen; oder (iii) die Käufe im Rahmen dieses Auftrags und aller damit zusammenhängenden Vereinbarungen fortsetzen.
  2. Meistbegünstigter Kunde. Wenn der Verkäufer während der Laufzeit dieser Bestellung oder einer damit zusammenhängenden Vereinbarung Materialien, die mit den Waren identisch, gleichwertig oder im Wesentlichen ähnlich sind, zu einem Gesamtlieferpreis an einen Dritten verkauft, der niedriger ist als der Gesamtlieferpreis an eine Einrichtung des Käufers, dann hat der Verkäufer die Möglichkeit, den Preis der Waren innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen so zu ändern, dass er gleich oder niedriger ist als der Gesamtlieferpreis des Dritten. Sollte der Verkäufer dies nicht rechtzeitig tun oder rechtlich dazu nicht in der Lage sein, kann der Käufer (i) die Waren von einem anderen Lieferanten beziehen, wobei sich die Verpflichtungen des Käufers und des Verkäufers im Rahmen dieses Vertrages entsprechend verringern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf etwaige Kauf- und Verkaufsanforderungen und/oder Verpflichtungen, oder (ii) diesen Auftrag und/oder alle damit verbundenen Vereinbarungen ohne jegliche Vertragsstrafe, Haftung oder weitere Verpflichtungen kündigen. Innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach dem Datum des Inkrafttretens dieser Bestellung oder zu jedem anderen Zeitpunkt, zu dem der Käufer dies verlangt, muss der Verkäufer dem Käufer schriftlich bestätigen, dass er diesen Abschnitt einhält, und alle Informationen zur Verfügung stellen, die der Käufer vernünftigerweise benötigt, um diese Einhaltung zu überprüfen.
  3. Vollständiger Vertrag - Verzicht. Diese Bestellung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar; alle Bestimmungen, Bedingungen und Spezifikationen sind auf der Vorderseite und der Rückseite oder in den Anhängen dargelegt; es gibt keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien, Vereinbarungen oder Absprachen, die sich auf die Bestellung auswirken, außer denen, die auf der Vorderseite und der Rückseite oder in den Anhängen dargelegt sind. Das Versäumnis des Käufers, vom Verkäufer die strikte Erfüllung der in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen zu verlangen, oder die Erlaubnis des Käufers, dem Verkäufer zu gestatten, von den in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen abzuweichen, ist nicht als Verzicht auf das Recht des Käufers auszulegen, in Zukunft die strikte Erfüllung derselben oder anderer Bedingungen zu verlangen. 
  4. Anwendbares Recht; Anwaltshonorare; Abtretung. Diese Bestellung wird in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Staates Ohio ausgelegt und ausgeführt, ohne dass die Bestimmungen zur Rechtswahl Anwendung finden. Weder das Einheitliche Gesetz über den internationalen Warenkauf, das Einheitliche Gesetz über den Abschluss von Verträgen über den internationalen Warenkauf noch das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf von 1980 (und alle Änderungen oder Nachfolger) finden auf die Bestellung oder diese Geschäftsbedingungen Anwendung. Die Gerichte von Ohio, County of Summit, sind für die Parteien in allen Verfahren zuständig, die sich auf den Gegenstand oder die Auslegung dieser Bestellung beziehen. Für den Fall, dass eine der Parteien eine Klage oder ein Verfahren nach dem Gesetz oder dem Billigkeitsrecht einleitet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine Feststellungsklage oder eine andere Form des Rechtsschutzes, um die Bestimmungen dieses Vertrages durchzusetzen, auszulegen, umzugestalten, aufzuheben oder in irgendeiner anderen Angelegenheit durchzusetzen, hat die obsiegende Partei Anspruch auf angemessene Anwaltsgebühren, die vom Gericht in derselben Klage oder in einer separaten Klage zu diesem Zweck festgesetzt werden können, zusätzlich zu allen anderen Rechtsbehelfen, auf die die Partei möglicherweise Anspruch hat. Zusätzliche Anwaltskosten können der obsiegenden Partei für ein etwaiges Rechtsmittelverfahren zugesprochen werden. Die Rechte des Verkäufers aus dieser Bestellung können vom Verkäufer ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers nicht abgetreten werden.
  5. Offenlegung von Informationen. Alle nicht patentierten Kenntnisse oder Informationen über die Produkte, Methoden oder Herstellungsverfahren des Verkäufers, die der Verkäufer dem Käufer offenlegt, gelten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich und von den Vertragsparteien unterzeichnet, als Teil der Gegenleistung für diesen Auftrag offengelegt, und der Verkäufer kann aufgrund der Verwendung dieser Informationen durch den Käufer keine Ansprüche gegenüber dem Käufer geltend machen. Alle Zeichnungen, Spezifikationen, Druckplatten, Werkzeuge, Matrizen, Vorrichtungen, Formen, Produktionsausrüstungen, Komponenten, Materialien, Harze, Lehren, Negative, Positive, Fotografien, Farbauszüge, Probedrucke oder Gravuren, die dem Verkäufer für die Herstellung der Produktion zur Verfügung gestellt oder von ihm erworben werden, bleiben Eigentum des Käufers, sind streng vertraulich zu behandeln, dürfen ausschließlich vom Käufer verwendet werden und sind in einwandfreiem Zustand aufzubewahren und nach Abschluss der Arbeiten oder Beendigung des Auftrags unverzüglich zurückzugeben. Der Verkäufer ist verpflichtet, dieses Eigentum zum Neuwert zu versichern. Der Verkäufer darf dieses Eigentum nicht verschrotten oder zerstören, ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des Käufers und den anschließenden beglaubigten Nachweis einer solchen Verschrottung oder Zerstörung. Der Käufer kann von Zeit zu Zeit eine Bestandsaufnahme dieses Eigentums verlangen, und der Käufer kann dem Verkäufer den Verlust des Bestands in Rechnung stellen.
  6. Vertraulichkeit. Der Verkäufer wird zu keinem Zeitpunkt Informationen, die er im Rahmen dieses Auftrags erhalten hat, an unbefugte Personen, Firmen oder Unternehmen weitergeben, insbesondere Informationen über das Geschäft oder die Technologie des Käufers, wie z.B. seine Kundenlisten, Preisdaten, sein Einkaufsvolumen, seine Beziehungen zu seinen Mitarbeitern, seine Arbeitsweise, oder seine Erfindungen, Entwürfe, Pläne oder Verfahren, da es sich hierbei um Geschäftsgeheimnisse handelt, die für die erfolgreiche Führung der Geschäfte des Käufers von Bedeutung sind, noch wird der Verkäufer nach Beendigung dieses Auftrags Zeichnungen, Blaupausen, Spezifikationen, Dokumente oder andere Unterlagen oder Werkzeuge, Matrizenformeln oder Materialien mitnehmen, es sei denn, es liegt eine vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers vor.
  7. Beschäftigung. Der Verkäufer verpflichtet sich, während der Erbringung von Waren und/oder Dienstleistungen für den Käufer und für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren danach weder direkt noch indirekt einen Mitarbeiter des Käufers zu beschäftigen oder einzustellen. Der Verkäufer erkennt an und stimmt zu, dass die Einstellung eines Mitarbeiters des Käufers dem Käufer schadet und dass der Käufer das Recht hat, Unterlassungsansprüche sowie Schadensersatz und Anwaltskosten geltend zu machen, um seine Rechte aus diesem Absatz durchzusetzen.
  8. Beendigung aus wichtigem Grund durch den Käufer. Der Käufer kann diesen Auftrag und alle damit zusammenhängenden Vereinbarungen mit einer Frist von 30 Tagen aus beliebigem Grund schriftlich gegenüber dem Verkäufer kündigen, ohne dass eine Vertragsstrafe, Haftung oder weitere Verpflichtung entsteht, sofern in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt ist. Nach einer solchen Mitteilung hat der Verkäufer unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um die Arbeiten unverzüglich und ordnungsgemäß abzuschließen, und erklärt sich bereit, sich nach besten Kräften um eine Kostenreduzierung zu bemühen.
  9. Fehler bei Informationen. Der Verkäufer sichert zu und gewährleistet, dass die Informationen, die dem Käufer im Rahmen dieser Bestellung oder einer damit verbundenen Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden, frei von Unstimmigkeiten, Fehlern oder Auslassungen sind. Die Überprüfung und vorherige Genehmigung dieser Informationen durch den Käufer entbindet den Verkäufer in keinem Fall von seinen Entschädigungsverpflichtungen, die absolut bleiben. Der Verkäufer haftet auf seine Kosten für die Beseitigung von Unstimmigkeiten, Fehlern oder Auslassungen.
  10. Status als Auftragnehmer. Die Parteien sind und bleiben im Verhältnis zueinander unabhängige Auftragnehmer, und nichts in dieser Bestellung oder einem damit zusammenhängenden Vertrag ist so auszulegen, dass die Parteien in das Verhältnis von Partnern, Joint Ventures, Treuhändern oder Vertretern treten. Auch die Angestellten, Arbeiter, Angestellten, Vertreter oder Unterauftragnehmer des Verkäufers gelten nicht als Angestellte oder Vertreter des Käufers.
  11. Trennbarkeit. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen in einer Rechtsordnung ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, so berührt diese Ungültigkeit, Rechtswidrigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit nicht die anderen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen und macht diese Bestimmungen in anderen Rechtsordnungen ungültig oder nicht durchsetzbar.
  12. Änderung der Spezifikation: Der Käufer kann die Spezifikationen von Zeit zu Zeit überarbeiten, ergänzen oder anderweitig ändern. Diese geänderten Spezifikationen treten dreißig (30) Kalendertage nach Erhalt der Überarbeitung, Ergänzung oder Änderung durch den Verkäufer in Kraft, es sei denn, der Verkäufer teilt dem Käufer schriftlich seine Einwände mit, wobei diese Einwände spätestens fünfzehn (15) Tage vor dem Tag des Inkrafttretens beim Käufer eingehen müssen. Erhebt der Verkäufer Einspruch, so werden beide Parteien unverzüglich und in gutem Glauben versuchen, den Einspruch zu klären. Kann der Einwand nicht innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen ausgeräumt werden, kann der Käufer nach eigenem Ermessen (i) die Waren von einer anderen Quelle beziehen, wobei die Verpflichtungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Kaufanforderungen und/oder Verpflichtungen des Käufers, entsprechend reduziert werden, oder (ii) diesen Auftrag und alle damit verbundenen Vereinbarungen mit dem Verkäufer ohne Vertragsstrafe, Haftung oder weitere Verpflichtungen kündigen. Der Verkäufer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers keine Änderungen an Rohstoffen, Verpackungsmaterialien, Rohstoffen, Teilen oder Komponenten eines Produkts, dem Produktionsprozess, den Produktionsanlagen, der Dokumentation oder den Informationen, die in irgendeiner Weise mit den Produkten oder der Produktion des Käufers oder dem/den Produktionsstandort(en) zusammenhängen, vornehmen. Der Käufer ist nach eigenem Ermessen berechtigt, eine solche Änderung abzulehnen. Der Verkäufer haftet für alle Kosten und Schäden, die dem Käufer infolge von Änderungen entstehen, die der Verkäufer ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers vorgenommen hat, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kosten und Schäden, die infolge eines Produktrückrufs entstehen.